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   BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78   

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BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78 (https://dejure.org/1982,1546)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1982 - 7 C 88.78 (https://dejure.org/1982,1546)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1982 - 7 C 88.78 (https://dejure.org/1982,1546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Universitätsrecht - Vorläufige Zulassung - Ermäßigung - Lehrdeputat - Studienplatzzuweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 97
  • DVBl 1982, 730
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78
    Die Berechnung des Lehrangebots nach § 8 KapVO III beruht auf dem Stellen- oder Sollprinzip, das darauf abzielt, daß die Kapazitätsermittlung einerseits und die Festlegung von Lehrverpflichtungen andererseits soweit wie möglich entkoppelt werden, und das eine für die einzelne Lehrperson verbindliche Normierung der Lehrverpflichtungen entbehrlich macht (BVerfGE 54, 173 [195]).

    Daß die vorläufige Zulassung zum Studium auf Grund einstweiliger Anordnung eine im Verhältnis zu anderen Studienbewerbern vergleichsweise günstigere Rechtsposition zu vermitteln vermag, erweist sich im übrigen auch in anderem Zusammenhang: Einen sonst einzuräumenden Spielraum zur Anpassung an die nachträgliche Änderung von Eingabedaten mit kapazitätserhöhender Wirkung hat das Bundesverfassungsgericht der Universität nicht zugestanden, soweit Studienbewerber bereits auf Grund einstweiliger Anordnungen vorläufig zum Studium zugelassen worden waren (BVerfGE 54, 173 [207]).

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 34.78

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78
    Aus Verfahren der einstweiligen Anordnung resultierende vorläufige Studienplatzzuweisungen wirken kapazitätsdeckend, auch wenn die einstweilige Anordnung noch anfechtbar ist (im Anschluß an BVerwGE 57, 148).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 34.78 - (BVerwGE 57, 148) die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs revisionsgerichtlich bestätigt, daß verwirklichte vorläufige Zulassungen einem später zur Entscheidung anstehenden Anspruch gegenüber auch dann kapazitätsdeckend wirken, wenn über den späteren Anspruch im Hauptsacheverfahren entschieden wird.

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 54.77

    Verwaltungsgericht; Höchstzahlfestsetzung; Studiengang Zahnmedizin; Lehreinheit

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 88.78
    Der erkennende Senat hat aber schon für das Wintersemester 1976/1977 entschieden (vgl. BVerwGE 57, 112 [115 f.]), daß die Höchstzahlfestsetzung im Studiengang Zahnmedizin im Hinblick auf das völlige Ungenügen des bisherigen Kapazitätsmodells für diesen Studiengang ohne Verstoß gegen Bundesrecht an der KapVO III gemessen werden kann.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 48.89

    Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats werden Studienplätze, die erst im gerichtlichen Verfahren außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität ermittelt werden, "auf den ersten Zugriff hin" vergeben, d.h., sie stehen für weitere Zulassungen nicht mehr zur Verfügung, sobald sie durch - realisierte - einstweilige Anordnungen des Gerichts anderen Bewerbern zugewiesen sind (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 34.78 - BVerwGE 57, 148; Beschluß vom 9. Juli 1979 - BVerwG 7 B 145 u. 146.79 - Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2; Urteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 32; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 7 B 181.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 39).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

    Studienplätze werden im Kapazitätsrechtsstreit auf den ersten Zugriff hin vergeben und stehen fortan nicht mehr zur Disposition (BVerwGE 57, 148; ferner Senatsurteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 = KMK-HSchR 1983, 517 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Die Kammer legt im Hauptsacheverfahren bei der Verpflichtung zur Vergabe weiterer Studienplätze grundsätzlich die Rangfolge der Losliste aus den zugehörigen Eilverfahren zugrunde (vgl. dazu unter Bezugnahme auf das "Beharrungsinteresse" an der einmal geschaffenen Sachlage und mit pragmatischen Erwägungen BVerwG, Urteil vom 01.12.1978 - 7 C 34.78 -, BVerwGE 57, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.1977 - IX 2186.77 - BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 88.78 -, KMK-HSchR 1983, 517; Beschluss vom 11.04.1984 - 7 B 147.83 -, KMK-HSchR 1984, 972), sodass es im Hauptsacheverfahren nicht mehr um eine Loschance geht, sondern um die Frage, ob eine hinreichende Anzahl von bislang nicht vergebenen Studienplätzen vorhanden ist, um den Kläger / die Klägerin nach seinem / ihrem Rangplatz auf der Losliste endgültig zuzulassen.
  • OVG Hamburg, 15.12.1986 - III 168/85
    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß verwirklichte vorläufige Zulassungen einem später zur Entscheidung anstehenden Anspruch gegenüber auch dann kapazitätsdeckend wirken, wenn über den späteren Anspruch im Hauptsacheverfahren entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 23.2. 1982, DVBl. 1982 S. 730, 731).
  • OVG Hamburg, 15.12.1986 - III 154/86
    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß verwirklichte vorläufige Zulassungen einem später zur Entscheidung anstehenden Anspruch gegenüber auch dann kapazitätsdeckend wirken, wenn über den späteren Anspruch im Hauptsacheverfahren entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 23.2. 1982, DVBl. 1982 S. 730, 731).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 62.87

    Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin - Rechtsfehlerhaftigkeit

    Denn unter dieser Voraussetzung müßte der Kläger sich entgegenhalten lassen, daß er im Gegensatz zu 59 anderen Bewerbern nicht aufgrund einstweiliger Anordnung für das Bewerbungssemester vorläufig zum Studium zugelassen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 2).
  • OVG Hamburg, 15.12.1986 - III 122/85
    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß verwirklichte vorläufige Zulassungen einem später zur Entscheidung anstehenden Anspruch gegenüber auch dann kapazitätsdeckend wirken, wenn über den späteren Anspruch im Hauptsacheverfahren entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 23.2. 1982, DVBl. 1982 S. 730, 731).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 1050/03

    Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen des

    Die Kammer legt im Hauptsacheverfahren bei der Verpflichtung zur Vergabe weiterer Studienplätze grundsätzlich die Rangfolge der Losliste aus den zugehörigen Eilverfahren zugrunde (vgl. dazu unter Bezugnahme auf das "Beharrungsinteresse" an der einmal geschaffenen Sachlage und mit pragmatischen Erwägungen BVerwG, Urteil vom 01.12.1978 - 7 C 34.78 -, BVerwGE 57, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.1977 - IX 2186.77 - BVerwG, Urteil vom 23.02.1982 - 7 C 88.78 -, KMK-HSchR 1983, 517; Beschluss vom 11.04.1984 - 7 B 147.83 -, KMK-HSchR 1984, 972), sodass es im Hauptsacheverfahren nicht mehr um eine Loschance geht, sondern um die Frage, ob eine hinreichende Anzahl von bislang nicht vergebenen Studienplätzen vorhanden ist, um den Kläger / die Klägerin nach seinem / ihrem Rangplatz auf der Losliste endgültig zuzulassen.
  • BVerwG, 08.07.1988 - 7 B 181.87

    Zur kapazitätsdeckenden Wirkung der vorläufigen Zulassung von Mitbewerbern bei

    Das Oberverwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 148; ferner Senatsurteile vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 -, DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 und vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 64.85 -, KMK-HschR 1988, 331) davon aus, daß Studienplätze, die im zentralen Vergabeverfahren der ZVS unbesetzt geblieben sind, im Kapazitätsrechtsstreit auf den ersten Zugriff hin vergeben werden und daher für Studienplatzkläger nicht mehr zur Verfügung stehen, sobald sie aufgrund einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts anderen Bewerbern zugewiesen worden sind.
  • BVerwG, 11.04.1984 - 7 B 147.83

    Hochschulrecht - Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfende Wirkung der

    Die von dem beschließenden Senat entwickelte Rechtsprechung zur kapazitätserschöpfenden Wirkung vorläufig besetzter Studienplätze (Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 34.78 - <BVerwGE 57, 148 = NJW 1979, 1421 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 69 a>; Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 88.78 - <DVBl. 1982, 730 = NVwZ 1983, 97 = KMK HschR 1983, 517 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 2>; Beschluß vom 9. Juli 1979 - BVerwG 7 B 150 und 151.79 - ) läßt eine Entscheidung zugunsten der Klägerin nicht zu.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 25.81

    Anwendung der gegen das verfassungskräftige Gebot einheitlicher

  • BVerwG, 19.03.1985 - 7 B 1.85

    Auslegung des Kapazitätsrechts - Änderung kapazitätsrelevanter Daten -

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 91.78

    Klage auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin - Überprüfung der

  • BVerwG, 22.05.1990 - 7 C 8.90

    Klage auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

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